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  1. Unter dem Begriff Souveränität (französisch souveraineté, aus mittellateinisch supernus „darüber befindlich“, „überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung.

  2. Das eng verwandte Wort Souveränität hat die gleiche mittellateinische Wurzel, leitet sich aber von frz. souveraineté ab. Adjektiv. Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

  3. 2. [ gehoben] Überlegenheit, Sicherheit. eWDG. Bedeutungen. 1. Macht und Recht, frei nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne dabei das Recht anderer zu verletzen. a) oberste Hoheitsgewalt eines Staates über seine inneren und auswärtigen Angelegenheiten. Beispiele: die staatliche Souveränität.

  4. Souveränität bedeutet staatsliche Unabhängigkeit und Überlegenheit. Das junge Politik-Lexikon erklärt, wie Souveränität im Inneren und im Auswärtigen gilt, und wie sie eingeschränkt werden kann.

  5. 5. Juni 2023 · Grundlagen der Souveränität. 1.1 Gebiet. 1.2 Bevölkerung. 1.3 Staatsgewalt. 2. Entwicklung des Begriffs. 2.1 Absolutismus. 2.2 Nationale Souveränität. 3. Dimensionen der Souveränität. 4....

  6. Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.