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  1. Die Bezeichnung Stadtkreis steht in Deutschland für eine Gemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung des Landesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch im Land Baden-Württemberg verwendet.

  2. Als Kreisstadt wird in Deutschland eine Stadt bezeichnet, in der die Verwaltung eines Landkreises oder Kreises ihren Sitz hat. Im Regelfall befinden sich hier die Organe des Landkreises, nämlich der Kreistag und der Landrat.

  3. In dieser Liste werden alle Kreisstädte und Kreishauptorte (ohne Stadtrecht) aufgeführt, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland existiert haben oder noch existieren. Alle derzeit noch existierenden Kreisstädte und Kreishauptorte werden in der Liste farblich hervorgehoben.