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Derzeit gibt es in Deutschland 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Davon sind 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt. Als Stifter treten nicht nur natürliche Personen und Personengesellschaften auf, sondern auch die Kirche und der Staat (Bund und Länder).
- Verzeichnis Deutscher Stiftungen
Von staatlicher Seite aus existieren Stiftungsverzeichnisse...
- Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste...
- Verzeichnis Deutscher Stiftungen
Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts.
NameStiftungszweckStifter/trägerGründungsdatumQualität, Nachhaltigkeit und ...Bund22. Dez. 2006Hilfe für schwangere Frauen in ...Bund15. Juli 1984Aufarbeitung von Geschichte und Folgen ...Bund5. Juni 1998Stärkung und Förderung der Gleichstellung ...Bund28. Mai 2021Die rechtsfähige Stiftung ist ein rechtlich selbstständiges Gebilde, sodass sie einen Stiftungsvorstand haben muss, der sie in allen Angelegenheiten vertritt. Für rechtsfähige Stiftungen gilt erfahrungsgemäß bundeseinheitlich ein unteres Dotationslimit von 50.000 Euro.
Hinter dem Begriff Stiftung verbergen sich verschiedene Rechtsformen und Typen. Die beliebtesten Rechtsformen sind die nachfolgend beschriebene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen können auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
In Deutschland gibt es über 25.500 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Eine enorme Zahl, die weiter wächst, denn immer mehr Menschen wollen sich für die Gesellschaft einsetzen und langfristig Gutes tun. Darüber hinaus existieren mehr als 800 Stiftungen öffentlichen Rechts, etwa 1.600 Stiftungsvereine, gut 1.100 Stiftungs-GmbHs ...