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  1. Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.

  2. Verteidigungsfall“ Der „Verteidigungsfall“ ist in Artikel 115a definiert als „Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall)“.

  3. Der Operationsplan Deutschland (Abk.: OPLAN DEU) ist ein Operationsplan zur Verteidigung von für die Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit benötigter Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland im Spannungs-und Verteidigungsfall.

  4. 3. Apr. 2024 · Doch wer trägt im Verteidigungsfall die Verantwortung wofür? Wie teilen sich die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern auf und wie muss die Zusammenarbeit von Streitkräften und zivilen Behörden organisiert werden? Der „Operationsplan Deutschland“ gibt Antworten auf diese Fragen.

  5. Der deutsche Verfassungsgesetzgeber hatte das Szenario eines massiven, militärischen Waffeneinsatzes gegen Deutschland vor Augen, als er die Regelung zum Verteidigungsfall traf. Teilweise wird deshalb kritisiert, Artikel 115a sei ein „Relikt des Kalten Krieges“. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage, zunehmender terroristischer ...

  6. Die Aufstellung, die Kontrolle und der Einsatz von Streitkräften sind in Deutschland im Grundgesetz verankert. Innerhalb dieser "Wehrverfassung" regeln diverse Gesetze, wer zum Wehrdienst eingezogen werden kann und welche Rechte und Pflichten Soldate.

  7. Verteidigungsfall. Unter der Voraussetzung, »dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht« kann nach Art. 115 a GG der Bundestag – auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrat es – den V. feststellen.