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  1. 21. Apr. 2022 · Gemäß eines Erlasses des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen veröffentlicht. Diese gilt ab 25.

  2. 19. Feb. 2021 · Zudem erlässt der Vogtlandkreis im Rahmen einer Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. In Kraft tritt diese ab dem 20.02.2021: Allgemeinverfügung_weitere_Maßnahmen_anlässlich_der_CoronaPandemie_Musik-undFahrschulen_gültig ab 20.02.2021

  3. Diese Regelungen sind in der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen der Landkreise oder der kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen bekanntgegeben – siehe jeweiliges Internetportal.

  4. Allgemeinverfügung. Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Landratsamtes Vogtlandkreis. vom 22.11.2021. Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.

  5. 24. Jan. 2022 · Der Vogtlandkreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Darin enthalten sind u.a. folgende Neuerungen: Als „immunisiert“ geltende Personen sind von der Absonderung als Kontaktpersonen (nicht als ...

  6. 21. Mai 2021 · Der Vogtlandkreis erlässt zum 24.05.2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

  7. Diese Allgemeinverfügung tritt am 14.01.2022 in Kraft und am 06.02.2022 außer Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung . Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Vogtlandkreis eingelegt werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift