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  1. Zur Aufnahme eines Bachelor-Studiengangs werden oft 2 bis 3 vorangehende Studiensemester im Herkunftsland verlangt. In Deutschland kann auch ein Berufsabschluss zum Hochschulzugang berechtigen, z. B. für ein Hochschulstudium im Bereich Ihrer Berufsausbildung.

  2. Der Bachelor with Honours ist auch nicht mehr mit dem deutschen Bachelor-Abschluss zu vergleichen, sondern gleicht vielmehr dem ersten Masterjahr in Deutschland. Er kann von den Studierenden abgelegt werden, die einen upper second class oder einen first class degree geschafft haben.

  3. Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse im akademischen und beruflichen Bereich finden Sie auf der Webseite der ZAB der Kultusministerkonferenz.

  4. Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Diese Hochschulen sind in der Datenbank anabin mit dem Status H+ gekennzeichnet.

  5. Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen in Deutschland - Informationen der KMK. Die Kultusministerkonferenz informiert über Rechtsgrundlagen und Verfahren der Anerkennung im Hochschulbereich in Bezug auf ausländische Qualifikationen.

    • Rostocker Straße 6, Frankfurt am Main, 60323, Hessen
    • tilgner@dipf.de
  6. Die Zeugnisbewertung beschreibt Art und Dauer der Hochschulausbildung und nennt die Entsprechung im deutschen Bildungssystem wie z. B. Bachelor oder Master. Zudem informiert sie über die Möglichkeiten, in Deutschland weiter zu studieren, einen akademischen Grad zu führen oder die berufliche Anerkennung zu erlangen.

  7. Ausländische Anerkennungsstellen können über die ZAB Informationen zum deutschen Bildungswesen einholen, um die Bewertung und Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Ausland zu erleichtern.