Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für * die Feststellung der Vaterschaft und * die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

  2. Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt kann dann, in Vertretung des Kindes, selbständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.

  3. Wer kann eine Beistandschaft beantragen? Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt (zum Beispiel nach einer Trennung oder Scheidung) Unerheblich ist die Staatsangehörigkeit und ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Der Hauptwohnsitz muss in Delmenhorst sein.

  4. Beistandschaft; Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären ...