Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Den Titel Diplom-Jurist darf jede Person führen, die das Jura-Studium bis zum positiven Abschluss des ersten Staatsexamens absolviert hat. Dieser universitäre Titel wird auf Antrag und gegen Vorlage der Examensurkunde der jeweils juristischen Fakultät verliehen.
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als Jurastudium bezeichnet. Wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat und mit der ersten Prüfung (bzw. bis 2003 mit dem ersten Staatsexamen) abgeschlossen hat, wird heute als Jurist bezeichnet.
Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren außerdem rechtswissenschaftliche Hochschulgrade (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B. ). Inhaltsverzeichnis.
Juristen mit dem ersten Staatsexamen tragen den Titel “Diplomjurist”, und auch für diese gibt es berufliche Chancen. Die Frage ist, ob man direkt in einen Beruf einsteigen oder zunächst eine Weiterbildung in Betracht ziehen möchte. Direkter Einstieg ins Berufsleben.
- Chefredakteur & CTO
- FEA Service Gmbh
Die offizielle Bezeichnung ist deshalb „Erste juristische Prüfung“. Die jeweiligen Inhalte des Jurastudiums und der Prüfungen variieren von Bundesland zu Bundesland, auch von Universität zu Universität.
Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt sich...