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  1. I m März 1890, knapp zwei Jahre, nachdem er Kaiser geworden war, entließ Kaiser Wilhelm II. den verdienten Reichskanzler Otto von Bismarck. Bismarck hatte 1871 Deutschland geeint, das vorher in unzählige Kleinstaaten zersplittert war, und das Deutsche Kaiserreich geschaffen.

  2. 25. März 2024 · Als der junge Kaiser Wilhelm II. am 18. März 1890 das erzwungene Rücktrittsgesuch seines greisen Reichskanzlers Bismarck annahm, trauerten nur wenige Deutsche. Internationale Beobachter...

    • Geschichte
    • Textchef ICON / Welt am Sonntag
  3. 20. Feb. 2021 · Außenpolitik unter Wilhelm II. Nach Amtsantritt Kaiser Wilhelms II. im Jahr 1888 kam es zur außenpolitischen Wende. Er entließ Bismarck zwei Jahre später als Reichskanzler und betrieb eine Weltmachtpolitik. Wilhelm II. ließ den Rückversicherungsvertrag mit Russland im Jahr 1890 nicht verlängern.

  4. Wilhelm II. (Deutsches Reich) Wilhelm II., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen (* 27. Januar 1859 in Berlin; † 4. Juni 1941 in Doorn ), aus dem Haus Hohenzollern war von 1888 bis 1918 letzter Deutscher Kaiser und König von Preußen.

  5. 30. März 2021 · Biografie. Deutsches Kaiserreich. Wilhelm II. war von 1888 bis 1918 Kaiser des Deutschen Reiches und König von Preußen. Seine Regierungszeit war vor allem gekennzeichnet von einer aggressiven Außenpolitik, die Deutschland einen “Platz an der Sonne” sichern sollte.

  6. Deutsche Reichsgründung 1871. 01:54 Min. Verfügbar bis 14.03.2029. Reichsgründung. Bismarcks Rolle bei der Reichsgründung 1871. Das oberste Ziel des deutschen Politikers Otto von Bismarck war es, einen deutschen Nationalstaat unter preußischer Führung zu erschaffen. Der preußische König Wilhelm I. ließ ihn gewähren.

  7. Die Überlebensfähigkeit des mit dem Kaiserreich neu gegründeten Nationalstaats hing nicht allein von den Möglichkeiten und Grenzen einer geschickten Außenpolitik ab. Doch ihre Bedeutung geht schon daraus hervor, dass Bismarck sie immer auch als einen Hebel begriff, um die innenpolitische Stabilisierung des Klassenstaates zu betreiben.