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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben.
- Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen...
- Kontakt
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im...
- Bundeszentralregister
Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz ( BZRG) führt das...
- Gewerbezentralregister
Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Sie benötigen eine...
- Zentrale Register
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale Anlauf- und...
- Telefonische Erreichbarkeiten
Telefonsprechzeiten: Fragen zur Online-Beantragung von...
- Themen
Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) nimmt vielfältige Aufgaben...
- Jahresabschlüsse
Verstößt ein veröffentlichter Jahresabschluss gegen Inhalts-...
- Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Informationen zur Organisation des BfJ finden Sie hier. Mehr erfahren
Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz ( BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister. In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie ...
Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Sie benötigen eine Auskunft aus dem GZR? Nachfolgend finden Sie Informationen für natürliche Personen (Privatpersonen) und für juristische Personen (Gesellschaften) sowie Personenvereinigungen sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland.
Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.