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  1. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit dem Aufruf des 1. Punktes als festgestellt.

  2. Ein erster Entwurf der Tagesordnung wird zweieinhalb Wochen vor der Plenarsitzung veröffentlicht. 10 Tage vor dem Plenum erscheint eine Agenda mit festgelegten Tagesordnungspunkten - verlinkt mit allen zugehörigen Drucksachen und den Ausschussempfehlungen.