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  1. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. auf dem Schriftweg beantragt werden. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname. Vornamen. Doktorgrad. Geburtsdatum. derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

  2. Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt pro Meldebescheinigung 8,00 Euro. Hierzu wird ein Gebührenbescheid zugestellt, welcher per Überweisung zu begleichen ist. Für eine Gebührenbefreiung fügen Sie bitte ein Schreiben eines Sozialleistungsträgers bei (z. B. ge-

  3. Termine erhalten Sie online auf www.erfurt.de. Zum vereinbarten Termin kann ausschließlich die gebuchte Leistung bearbeitet werden. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Leistung.

  4. Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

  5. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

  6. einfache Meldebescheinigung gemäß § 18 BMG erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 BMG Diese enthält folgende Daten: Sollten Sie die Meldebescheinigung z. B. zur Vorlage bei einer Botschaft oder zum Zweck der Eheschließung benötigen,

  7. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der ...