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  1. Bedeutung. ⓘ. die eigene Aufrichtigkeit und gute Absichten auch bei anderen voraussetzend und ihnen [unvorsichtigerweise] Glauben schenkend. Beispiele. ein gutgläubiger Kunde. in der gutgläubigen Annahme, dass sie das Buch zurückbekommen werde. du bist viel zu gutgläubig. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren.

  2. 5. Sept. 2023 · Man definiert, dass der gute Glaube eine Ersatzlösung darstelle in einer Situation, in welcher der Verfügende keine Berechtigung hat, das Rechtsgeschäft jedoch...

  3. Rechtschreibregel § 36 (1) Wortbildung mit ›gutgläubig‹ als Erstglied: Gutgläubigkeit. eWDG. Bedeutung. nichts Schlechtes vermutend, vertrauensvoll. Beispiele: gutgläubige Menschen, Mitbürger, Käufer. gutgläubig auf jmdn., etw. warten. er ist auf alles gutgläubig eingegangen.

  4. Guter Glaube ( lateinisch bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsterminologische Abgrenzung. 2 Deutschland. 3 Schweiz. 4 Österreich. 5 Angelsächsisches Recht. 6 Sonstiger Sprachgebrauch. 7 Literatur.

  5. Die Definition des Guten Glaubens ergibt sich aus § 932 Abs. 2 BGB, d. h. keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis. Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schweren Maße außer Acht lässt, wobei den Erwerber keine allgemeine Nachforschungspflicht trifft (Ausnahme bei ...

  6. Was bedeutet gutgläubig? gutgläubig (Sprache: Deutsch) Wortart: Adjektiv. Bedeutung/Definition. von Aufrichtigkeit und guten Absichten ausgehen und unvoreingenommen Glauben zu schenken; Naivität, Blauäugigkeit. Steigerungen. Positiv gutgläubig, Komparativ gutgläubiger, Superlativ gutgläubigsten. Rechtschreibung & Silbentrennung.

  7. gutgläubig, adj. aus guter glaube ( s. gut V B 1 c, sp. 1305) abgeleitet; seit dem 15. jh. belegbar. 1) religiös ' rechten, aufrichtigen glauben habend ': dieser Heinrich was ein weiszer gerechter gnadenreicher ... gutglaubiger ... man G. Alt buch d. chron. (1495) 222ᵃ; also den gutglaubigen frommen. all gotteswerck zu gutem kommen.