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  1. Hier finden Sie Informationen und Beantwortung von Fragen bezüglich Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und Bestattungskosten.

    • Wohngeldstelle

      Hier finden Sie Informationen zum Wohngeld und Beantwortung...

    • Betreuungsbehörde

      Die Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen berät in...

    • Hilfe zur Pflege

      Grundsicherung Hilfe zur Pflege Wird ein Mensch, ganz gleich...

  2. Wenn man Grund-Sicherung haben möchte: Dann muss man zum Kreis-Sozial-Amt gehen. Sie können anrufen: Telefon-Nummer: 0 68 24 90 60. Sie können eine E-Mail schreiben an: sozialamt@landkreis-neunkirchen.de. Sie können einen Brief schreiben an: Landkreis Neunkirchen. Kreissozialamt. Wilhelm-Heinricht-Straße 36. 66564 Ottweiler.

  3. Antrag auf Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform Landkreis Neunkirchen.

  4. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten.