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Baugenehmigung beantragen. Für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie grundsätzlich ein Genehmigung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei (weitere Informationen siehe unter "Links").
- Geschäftsverteilungsplan | Landkreis Weilheim-Schongau - Bauberatung
Fragen rund um ein baurechtliches Verfahren. die Option im...
- Geschäftsverteilungsplan | Landkreis Weilheim-Schongau - Bauberatung
Fragen rund um ein baurechtliches Verfahren. die Option im Rahmen der Bauberatung einzelne Aspekte zu erörtern. Rechtsverbindliche Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit eines einzelnen Verfahren können jedoch nicht gegeben. Dafür steht Ihnen der Bauvorbescheid alternativ zur Verfügung.
Sie befinden sich hier: Start. Ansprechpartner im Landkreis Weilheim-Schongau. * für Alten- und Pflegeheime, Allgemeinärzte, Bestatter, Hebammen, Pflegedienste, Zahnärzte, Kliniken, Näherinnen.
Landratsamt Weilheim-Schongau Bauamt. Adresse in Google Maps anzeigen. Münzstraße 33. 86956Schongau. Telefon: +49 881 681 1210. Fax: +49 8861 211 4400. E-Mail: Nachricht senden.
Bauantrag online (Landratsamt Weilheim-Schongau) Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen. Zum Online-Verfahren.
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde.
Kreisbauamt im Landratsamt. 82362 Weilheim i.OB Pütrichstraße 8. Tel. 0881 / 681-1245 Fax 0881 / 681-2296. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Link: Kreisbauamt im Landratsamt.