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    • Allgemeines. Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die aufgrund der Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet waren.
    • Anspruchsberechtigung. Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen
    • Entstehung des Anspruchs. Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen.
    • Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung. In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht.
  1. 8. Sept. 2022 · Die Ampel-Koalition hat nun beschlossen, dass die Energiepauschale von 300 Euro im Dezember nun doch an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird. Im September gingen die Bezieher von Rente noch...

    • Verantwortlicher Redakteur Politik
    • 31 Sek.
  2. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler wurden 2023 mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro unterstützt. Viele Rentnerinnen und Rentner hatten bereits im Dezember 2022...

  3. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.

  4. Lars Feld, 2015. Lars Peter Feld (* 9. August 1966 in Saarbrücken) ist Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Leiter des dort ansässigen Walter Eucken Instituts.

  5. 9. Juni 2023 · Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro bzw. 200 Euro (Studierende und Azubis) im Jahr 2022/2023 bedeutet Entlastung – für fast alle. Wann der dringend erwartete Teil des Energieentlastungspaketes kommt, ob du auf dieses Geld Steuern zahlen musst & wie du sie als Studierende*r erhältst, beschreiben wir in diesem Artikel.

  6. AKTUELL hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört und zurecht versteuert worden ist. Der insoweit maßgebende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig.