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  1. 3 MINUTE READ. März 31, 2021. Als US-amerikanischer Elternteil sollten Sie die Geburt Ihres Kindes im Ausland so bald wie möglich der US-Botschaft oder einem US Konsulat mitteilen, um einen offiziellen Nachweis über den Anspruch des Kindes auf die US Staatsbürgerschaft oder den Erhalt des Kindes auf die US Staatsbürgerschaft bei der Geburt ...

  2. New York ist ein Bundesstaat im Nordosten der Vereinigten Staaten von Amerika. Neben New Jersey, Pennsylvania, Delaware und Maryland wird New York den Mittelatlantikstaaten zugerechnet. New York ist mit einer Fläche von 141.299 Quadratkilometern der 27. größte und mit über 20,2 Millionen Einwohnern nach Kalifornien, Texas und ...

  3. 12. Okt. 2018 · Ein Kind, das im Ausland ehelich geboren wird, und dessen Eltern beide US-Staatsangehörige sind, erwirbt die Staatsbürgerschaft bei der Geburt gemäß § 301 (c) INA wenn ein Elternteil vor der Geburt des Kindes einen Wohnsitz („residence“) in den USA hatte. Eine bestimmte Aufenthaltszeit wird in diesen Fällen nicht verlangt.

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    • 030 95607900
    • Dircksenstraße 52, Berlin, 10178
  4. 07.09.2012 / 2 Minuten zu lesen. Alle Personen, die in den USA geboren werden, erhalten automatisch die US-Staatsbürgerschaft. Menschen, die keine gebürtigen US-Staatsbürger sind, können die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangen, für die sie eine Reihe von bestimmten Kriterien erfüllen müssen, die in der ...

    • Nicholas Parrott
  5. Vom Green Card-Inhaber zum US-Bürger – die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten bedeutet, den letzten Schritt in ein dauerhaftes Leben in den Vereinigten Staaten zu gehen. Wir erklären, wie du den US-Pass erhalten kannst.

  6. Ein auβerhalb der USA unehelich geborenes Kind kann die US-Staatsbürgerschaft von der Mutter erlangen, wenn das Kind nach dem 23.12.1952 geboren wurde und die leibliche Mutter zum Zeitpunkt der Geburt amerikanische Staatsbürgerin war.5 Voraussetzung ist, dass die Mutter vor der Geburt. 4 §301 (g) INA. 5 i.V.m. §309 (c) INA.

  7. Staatsbürgerschaft. Das Österreichische Generalkonsulat informiert in diesem Abschnitt in Grundzügen über. I) den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft; II) die Doppelstaatsbürgerschaft; III) den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft;