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  1. Derzeit gibt es in Deutschland 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Davon sind 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt. Als Stifter treten nicht nur natürliche Personen und Personengesellschaften auf, sondern auch die Kirche und der Staat (Bund und Länder).

  2. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Dazu muss der Stifter ein sog. Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen.

  3. Seit der Reform des Stiftungsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 20021 ist die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts abschließend in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)2 geregelt.3.

  4. Eine rechtsfähige Stiftung hat keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter. Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen oder privaten Rechts ist rechtlich eine selbständige Organisation, eine juristische Person - die eigenes Vermögen hat und Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann.

    • Zeilweg 42, Frankfurt am Main, 60439, Hessen
    • 069 9712310
  5. Sie werden Stiftungen des Öffentlichen Rechts genannt. Sie sind im Gegensatz zu privaten Stiftungen in die staatliche Sphäre eingegliedert und kommen häufiger vor als selbständige, rechtsfähige, gelegentlich aber auch als nicht-rechtsfähige (Treuhand-)Stiftungen.

  6. 6. Feb. 2024 · Regelungen über die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts finden sich in §§ 80 ff. BGB. Definition: Die Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vermögensmasse zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks.

  7. 19. Juni 2023 · Stiftungen als juristische Personen sind entweder rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts. Sie fördern auf Dauer einen eigen- oder gemeinnützigen Zweck mittels einer...