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  1. Grundsätzlich dürfen gentechnische Arbeiten nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Referat 57 - Gentechnikaufsicht - am Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung und Überwachung dieser gentechnischen Anlagen zuständig.

  2. Im Falle einer gentechnischen Arbeit ist diese inklusive der gentechnischen Anlage, in der die Arbeiten stattfinden sollen, nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) anzumelden bzw. genehmigen zu lassen und ein/e Projektleiter/in zu bestellen. Unsere zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium (RP) Tübingen, Referat 57.

  3. Der von der Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm e.V. angebotene Kurs ist in diesem Sinne vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt und bundesweit gültig.

  4. RP-BW. Tübingen. Abteilungen. Abteilung 5 – Umwelt. Referat 57 - Gentechnikaufsicht. Gesetze und Verordnungen zur Gentechnik. Die hier genannten rechtlichen Grundlagen sollen Ihnen einen Überblick über geltende Regelwerke geben und eventuell Suchbegriffe für weitere Recherchen liefern. Gentechnikgesetz - GenTG. Gesetz zur Regelung der Gentechnik.

  5. Abteilung 5 – Umwelt. Referat 57 - Gentechnikaufsicht. Teilen. Drucken. Als PDF speichern. Statistik zur Entwicklung der Gentechnik. Gentechnische Anlagen und Arbeiten in Baden-Württemberg. In der grafischen Darstellung zeigen wir Ihnen, wie sich die Anzahl der zugelassenen gentechnischen Anlagen und Arbeiten in Baden-Württemberg entwickelt hat.

  6. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN REFERAT 57 – Gentechnikaufsicht Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Telefon: +49 (0) 7071 757-5210 E-Mail: Klaus-Dieter.Richter@rpt.bwl.de Internet: http://www.rp-tuebingen.de 2.2 Aufgaben der bevollmächtigten Abteilung

  7. Das Klinikum. Einrichtungen. Zentren. GRTC. Über uns. Die Mission des GRTC ist die Entwicklung innovativer, personalisierter und breit anwendbarer Gen- und RNA-Therapieansätze, die sicher und finanzierbar sind.