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  1. Suchergebnisse:
  1. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...

  2. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  3. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.

  4. Erfahren Sie, was eine Statutarstadt ist, wie sie entstanden ist und welche Besonderheiten sie gegenüber anderen Gemeinden hat. Lesen Sie über die 15 Statutarstädte in Österreich, ihre Stadtrechte und ihre Organisation.

  5. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

    Bkz ⁠ (1)
    Bezirk Bzw. Stadt Mit Eigenem Statut ...
    Bundesland
    Kfz-kz.
    305
    AM
    306
    BN
    801
    BZ
    404
    Braunau ( Braunau am Inn )
    BR
  6. Statutarstädte sind Städte mit eigenem Statut, d.h. mit eigenem landesgesetzlich erlassenen Stadtrecht. In Österreich gibt es derzeit 15 Städte mit eigenem Stadtrecht. Alle Angaben ohne Gewähr. gemeinden.at: Statutarstädte.

  7. Die Städte mit eigenem Statut weisen gegenüber den Einheitsgemeinden rechtliche Besonderheiten auf. Dies ist zunächst das eigene Stadtrecht (Statut) als Sonderorganisationsgesetz, in dem der Landesgesetzgeber der Stadt eine maßgeschneiderte Verfassung verleihen kann.