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  1. In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Hierbei wird unterschieden zwischen dem einfachen Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis.

  2. Die Stadt Osnabrück bietet eine Online-Terminreservierung für Besuchende an. Über einen Online-Kalender können Termine reserviert bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde gestellt werden. Bürgeramt, Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Ausländerbehörde sowie Kirchenaustritte im Standesamt.

  3. Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  4. Termine im Bürgeramt können Sie auch telefonisch unter 0541 323-3333 vereinbaren. zur Terminvergabe Führerscheinstelle. zur Terminvergabe Zulassungsstelle. zur Terminvergabe Kirchenaustritte. Hinweise zur Terminbuchung in der Führerscheinstelle: Es kann vorkommen, dass Ihnen keine Termine angezeigt werden.

  5. Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

  6. Dienstleistungen. Ob Sie Ihren Wohnsitz oder ihr Kraftfahrzeug ummelden, einen Personalausweis oder Reisepass beantragen oder sogar den Bund fürs Leben schließen möchten: Alle städtischen Dienstleistungen finden Sie im ServicePortal Osnabrück.

  7. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.