Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Man spricht daher von privaten Stiftungen oder Stiftungen des Privatrechts. Daneben gibt es Stiftungen, die durch Hoheitsakt gegründet werden, z.B. durch Gesetz oder Rechtsverordnung. Sie werden Stiftungen des Öffentlichen Rechts genannt.

    • Allgemeines
    • Statistik
    • Organisation und Finanzen
    • Arten Von Stiftungen
    • Stiftungsersatzformen
    • Große Stiftungen
    • Kritik
    • Siehe Auch
    • Literatur
    • Weblinks

    Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts) als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden. Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-Gmb...

    2023 wurden 637 Stiftungen neu gegründet (2022: 693, 2021: 863, 2020: 712, 2019: 576, 2018: 554, 2017: 549, 2016: 582, 2015: 583, 2014: 691).Auf 100.000 Bürger kamen Ende 2023 bundesweit 31 Stiftungen. Das Jahr 2007 war mit einem Plus von 1.134 Stiftungen der Höhepunkt des jährlichen Stiftungs-Wachstums in Deutschland. Nach der Reform der Regulieru...

    Damit ein Gebilde wie die Stiftung langfristig bestehen kann, muss sie kompetent nach außen vertreten, geführt und verwaltet werden. Wie dies geschieht, hängt von der Größe, der Art der Zweckverwirklichung, der Zusammensetzung des Vermögens und anderen Faktoren ab. Schon von jeher konnten Stifter sich daher entscheiden, ob sie nur für diesen Zweck ...

    Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

    Eine rechtsfähige Stiftung kann sich an weiteren juristischen Personen beteiligen, beispielsweise der Stiftung & Co. KG oder der Stiftung GmbH & Co. KG. Gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechtswerden nicht nur von der zuständigen Landesstiftungsaufsicht kontrolliert, sondern auch von der Finanzbehörde.

    Stiftung des öffentlichen Rechts

    Neben den Stiftungen des Privatrechts/bürgerlichen Rechts bestehen Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Während die Abgrenzung zur Körperschaft durch die einer Stiftung fehlenden Mitglieder gekennzeichnet ist, ist die Abgrenzung zur Anstalt in der juristischen Literatur umstritten. Teilweise wird die Stiftung öffentlichen Recht...

    Nicht rechtsfähige Stiftung

    Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarischeStiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet. Meldet ein Treuhänder Insolvenz an, so kann, wenn entsprechende Vorkehrungen nicht getroffen wurden, das...

    Nicht jede als „Stiftung“ bekannte Institution hat tatsächlich diese Rechtsform. Die meisten parteinahen Stiftungen in Deutschland sind als eingetragene Vereine organisiert (Beispiele: Konrad-Adenauer-Stiftung usw.), andere bedeutende Stiftungen als gemeinnützige GmbH (gGmbH), wie beispielsweise die Robert Bosch Stiftung GmbH oder die Klaus Tschira...

    Die größten Stiftungen (unter Einschluss von Ersatzformen) gemessen am Stiftungsvermögen und an den Auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben in Deutschland sind: Anmerkungen: Die Angaben zu den Stiftungsvermögen sind mit einer gewissen Vorsicht zu genießen: So zählt zum Beispiel zum Vermögen der Bertelsmann Stiftung eine Beteiligung an der Berte...

    Mehrere Autoren verweisen darauf, dass Unternehmerfamilien Erbschaftsteuer sparen, wenn sie eine gemeinnützige Stiftung gründen und das Unternehmen ganz oder in Teilen auf diese Stiftung übertragen. Gleichwohl könnten diese Familien durch eine entsprechende Stiftungs-Konstruktion dafür sorgen, dass sie – oder von ihnen beauftragte Dritte – die Kont...

    Frank Adloff: Philanthropisches Handeln. Eine historische Soziologie des Stiftens in Deutschland und den USA. Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39265-3.
    Bürgergesellschaft / Stiftungen. In: Bundeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. B 14, 29. März 2004, ISSN 0479-611X (bpb.de).
    Ralf Dahrendorf, Reinhard Goerdeler, Ernst-Joachim Mestmäcker (Hrsg.): Die Förderung des Stiftungswesens. Eine Aufgabe von Staat und Gesellschaft.Gemeinnützige Verwaltungsgesellschaft für Wissensch...
    Martin Feick (Hrsg.): Stiftung als Nachfolgeinstrument. Zivilrecht, Steuerrecht und internationales Recht. München 2015, ISBN 978-3-406-66068-9.
    Armin Himmelrath, Pia Liehr, Markus Heuel: Das eigene Erbe Stiften. In: dradio.de. 28. Mai 2020, archiviert vom Original am 30. Mai 2020;abgerufen am 30. Mai 2020(MP3: 69 Minuten; 62,8 MB).
  2. 13. März 2024 · Im deutschen Recht können nicht nur privatrechtliche, sondern auch öffentliche Stiftungen gegründet werden. Diese nennen sich dann Stiftungen des öffentlichen Rechts.

  3. Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt ...

    • unterschied öffentliche und private stiftung1
    • unterschied öffentliche und private stiftung2
    • unterschied öffentliche und private stiftung3
    • unterschied öffentliche und private stiftung4
    • unterschied öffentliche und private stiftung5
  4. Anders als Treuhandstiftungen unterliegen privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftungen der Kontrolle durch die Stiftungsaufsichtsbehörden. Dabei unterstehen die öffentlichen Stiftungen der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht).

  5. Generell wird zwischen rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts und nicht rechtsfähigen, unselbstständigen Stiftungen unterschieden. Es gibt auch öffentlich-rechtliche Stiftungen, die nur von staatlichen Stellen errichtet werden können.

  6. kommunale Stiftungen in sechs Klassifikationsmerkmale unterscheiden: Gemeindliche und überörtliche Stiftungen, rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts.