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  1. Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat die Regelung nun per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert.

  2. Mit der "Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld" vom 19.12.2022. (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21.12.2022) werden die bis zum 31.12.2022 befristeten erleichterten Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld .

  3. 1. Juli 2022 · Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden.

  4. 29. März 2022 · Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

  5. 9. Feb. 2022 · Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

  6. Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert. Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, verlängert die Bundesregierung die Sonderregelungen...

  7. 18. Feb. 2022 · Der Bundestag hat am Freitag, 18. Februar 2022, nach halbstündiger Debatte den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld ( 20/688) beschlossen. Demnach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert.