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  1. Die Verwaltungsgliederung Polens ist stark an das Prinzip des Einheitsstaates angelehnt. Die territoriale Gliederung der Selbstverwaltung in Polen umfasst, nach der 1999 in Kraft getretenen Reform, nun drei Ebenen: Kommunen, Kreise bzw. kreisfreie Städte und regionale Verwaltungsbezirke, die sogenannten Woiwodschaften. Die ...

  2. Eine Woiwodschaft oder Wojewodschaft ist ein polnischer Verwaltungsbezirk als oberste Stufe der territorialen Gliederung in der Republik Polen (ISO 3166-2-Ebene, siehe ISO 3166-2:PL) und liegt in der Statistikebene NUTS-2.

  3. Polen: Verwaltungsgliederung. Übersicht: Woiwodschaften und Kreise. Die Einwohnerzahl der Woiwodschaften und Kreise von Polen. Das Symbol verlinkt zu weiteren Informationen über eine ausgewählte Gebietseinheit inklusive ihrer Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Altersgruppen, Altersverteilung, Urbanisierung, Staatsangehörigkeit, Geburtsland).

  4. Polen ist in Verwaltungsbezirke, den Wojewodschaften (auch Woiwodschaft, poln. Województwo), aufgeteilt. Sie entsprechen in etwa den Bundesländern in Deutschland. Mit der Einführung der Verwaltungsreform zum 1. Januar 1999 wurde ihre Zahl von 49 auf 16 reduziert, gleichzeitig wurden 35 Kreise (Powiaty) eingeführt.

  5. Das politische System Polens basiert auf der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997. Die Republik Polen ist als semi-präsidentielles Regierungssystem einzuordnen.

  6. Polen - Landesdaten, Linksammlung und Karte der Bevölkerungsdichte nach Verwaltungseinheiten

  7. Die polnische Judikative besteht aus ordentlichen Gerichten, Verwaltungs- und Militärgerichten, dem Verfassungsgericht sowie dem Staatsgerichtshof. Die Tätigkeit der Gerichte überwacht das Oberste Gericht. Alle oben genannten Bestandteile des politischen Systems in Polen sind eng miteinander verknüpft.