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  1. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7. Oktober 1949 bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 bestand.

  2. Was gehörte zur DDR? Die DDR war ein sozialistischer Staat, der sich aus der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland entwickelt hatte. Zur DDR gehörten u.a. das Gebiet der heutigen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

  3. Die Länder, die 1945 als staatliche Verwaltungseinheiten der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zugeordnet wurden, während dort ab Dezember 1946 Länderverfassungen verabschiedet worden sind, gehörten ab 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

  4. 40 Jahre lang gab es zwei deutsche Staaten, getrennt durch bewachte Grenzen und Mauern: die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und die Bundesrepublik Deutschland (BRD). In der DDR galt das Prinzip des Sozialismus: Privateigentum und Wirtschaft wurden verstaatlicht.

  5. Die DDR verstand sich selbst als ein Staat der Arbeiter und Bauern. So stand es in der Verfassung der DDR. Für jeden Bürger galt per Gesetz das Recht auf Arbeit. Jeder Schulabgänger konnte sicher sein, einen Ausbildungsplatz und anschließend einen Arbeitsplatz zu finden. Gleichzeitig bestand jedoch auch die Pflicht zur Arbeit.

  6. Die DDR nahm Züge einer "sozialistischen Leistungsgesellschaft" an, in der nicht mehr nur politische Rechtgläubigkeit, sondern auch fachliche Qualifikationen über berufliche und damit gesellschaftliche Stellung entschied. Fachleute, wie Ökonomen und Techniker, rückten in politische Führungsstellungen auf. Verfassungsrechtlich ...

  7. Am 07.10.1949 konstituierte sich nach der BRD der zweite deutsche Staat durch die Inkraftsetzung der „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“. Name sowie erste Verfassung der DDR gingen auf einen Verfassungsentwurf der Sozialistischen Einhe.