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Derzeit gibt es in Deutschland 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Davon sind 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt. Als Stifter treten nicht nur natürliche Personen und Personengesellschaften auf, sondern auch die Kirche und der Staat (Bund und Länder).
- Verzeichnis Deutscher Stiftungen
Von staatlicher Seite aus existieren Stiftungsverzeichnisse...
- Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste...
- Verzeichnis Deutscher Stiftungen
Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts.
NameStiftungszweckStifter/trägerGründungsdatumQualität, Nachhaltigkeit und ...Bund22. Dez. 2006Hilfe für schwangere Frauen in ...Bund15. Juli 1984Aufarbeitung von Geschichte und Folgen ...Bund5. Juni 1998Stärkung und Förderung der Gleichstellung ...Bund28. Mai 2021Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Im Vorfeld bekundet der Stifter seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen. Er formuliert den Zweck der Stiftung, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben. Mehr. Treuhandstiftung.
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Dazu muss der Stifter ein sog. Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen.
Aktuell gibt es 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (Stand: 31. Dezember 2023). 637 Stiftungen wurden allein 2023 neu errichtet. Die Zahl der Stiftungen wächst – im Vergleich zum Vorjahresbestand um 2,1 Prozent. Die meisten Stiftungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (4.992).