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  1. Bedeutung. ⓘ. die eigene Aufrichtigkeit und gute Absichten auch bei anderen voraussetzend und ihnen [unvorsichtigerweise] Glauben schenkend. Beispiele. ein gutgläubiger Kunde. in der gutgläubigen Annahme, dass sie das Buch zurückbekommen werde. du bist viel zu gutgläubig. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren.

    • Gut­ge­wicht

      Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von...

  2. Rechtschreibregel § 36 (1) Wortbildung mit ›gutgläubig‹ als Erstglied: Gutgläubigkeit. eWDG. Bedeutung. nichts Schlechtes vermutend, vertrauensvoll. Beispiele: gutgläubige Menschen, Mitbürger, Käufer. gutgläubig auf jmdn., etw. warten. er ist auf alles gutgläubig eingegangen.

  3. Guter Glaube ( lateinisch bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsterminologische Abgrenzung. 2 Deutschland. 3 Schweiz. 4 Österreich. 5 Angelsächsisches Recht. 6 Sonstiger Sprachgebrauch. 7 Literatur.

  4. 5. Sept. 2023 · Man definiert, dass der gute Glaube eine Ersatzlösung darstelle in einer Situation, in welcher der Verfügende keine Berechtigung hat, das Rechtsgeschäft jedoch...

  5. Was bedeutet gutgläubig? gutgläubig (Sprache: Deutsch) Wortart: Adjektiv. Bedeutung/Definition. von Aufrichtigkeit und guten Absichten ausgehen und unvoreingenommen Glauben zu schenken; Naivität, Blauäugigkeit. Steigerungen. Positiv gutgläubig, Komparativ gutgläubiger, Superlativ gutgläubigsten. Rechtschreibung & Silbentrennung.

  6. [2] Recht: in gutem Glauben; mit der positiven Überzeugung über die Redlichkeit / Legitimität / Rechtmäßigkeit von etwas. Synonyme: [1] blauäugig, einfältig, leichtgläubig, naiv, vertrauensvoll. Gegenwörter: [2] bösgläubig. Beispiele: [1] Sie ist sehr gutgläubig. Charakteristische Wortkombinationen:

  7. gutgläubig, adj. aus guter glaube ( s. gut V B 1 c, sp. 1305) abgeleitet; seit dem 15. jh. belegbar. 1) religiös ' rechten, aufrichtigen glauben habend ': dieser Heinrich was ein weiszer gerechter gnadenreicher ... gutglaubiger ... man G. Alt buch d. chron. (1495) 222ᵃ; also den gutglaubigen frommen. all gotteswerck zu gutem kommen.