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  1. Der Staatsrat der DDR war von 1960 bis 1990 das kollektive Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik. Völkerrechtlich musste die Funktion des Staatsoberhauptes von einer Einzelperson ausgeübt werden, weshalb die DDR-Verfassung den Staatsratsvorsitzenden als völkerrechtliche Vertretung der DDR bestimmte.

  2. Das kollektive Staatsoberhaupt, seit 1960 der Staatsrat der DDR, bestand aus den 22–29 Mitgliedern unter dem Vorsitzenden Walter Ulbricht, ab 1973 Willi Stoph bzw. ab 1976 Erich Honecker. Er hatte seit 1974 rein repräsentative Aufgaben. Vorher war Wilhelm Pieck der repräsentative Präsident der DDR.

  3. Ein kollektives Staatsoberhaupt. Der Staatsrat der DDR setzte sich aus mehreren Personen zusammen. Man nennt das auch ein kollektives Staatsoberhaupt. 22 bis 27 Personen gehörten dem Staatsrat der DDR an. Als Repräsentant des Staates fungierte meist aber doch nur der Staatsratsvorsitzende.

  4. Diese wählte die Mitglieder des Staatsrats als kollektives Staatsoberhaupt und des Ministerrats als Regierung der DDR. Außerdem wählte sie den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt, die jederzeit von der Volkskammer abberufen werden konnten, also ohne richterliche Unabhängigkeit.

  5. Nach seinem Tod wird das Amt abgeschafft und durch den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt ersetzt. Der Ministerrat ist formal die Regierung der DDR.

  6. 1943. 1944. 1945. 1946. 1947. 1948. 1949. 1950. Politische Organe. Volkskammer und Ministerrat, Staatsrat und Zentralkomitee - was genau machten diese Organe und wer gehörte dazu? Das Parlament der DDR ist die Volkskammer.

  7. 7. Oktober 1949. Amtssprache: Deutsch. Hauptstadt: Berlin (gemäß Verfassung, aber entgegen alliierter Vereinbarung) Staatsform: Volksrepublik. Regierungssystem: Realsozialistische Parteidiktatur bzw sozialistisches Mehrparteiensystem (bis 1989) Staatsoberhaupt: Präsident der DDR - Wilhelm Pieck (SED, 1949–1960)