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  1. Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz beantragen und bezahlen . Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- in Bonn ausgestellt und per Post versandt.

  2. Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

  3. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  4. Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hierzu benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

  5. Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.