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  1. Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab nächste Woche online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos.

  2. 24. Apr. 2020 · Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können von kommender Woche an online beantragt werden. Mit dem Antrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben ...

  3. Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätig-keitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird bzw. sich aufgrund einer Rechts-

    • Aus­Zah­Lung Der Ver­Dienst­Aus­Fall­Ent­Schä­Di­Gung
    • Steu­Er­Liche Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Arbeit­Ge­Ber­Pflichten bei Der Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Mehr Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Hoher Lohn­Steu­Er­Abzug
    • Keine/Weniger Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Geringer Lohn­Steu­Er­Abzug

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen werden zunächst vom Arbeit­geber aus­ge­zahlt und anschlie­ßend auf Antrag von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde erstattet. Bei der Rück­erstat­tung treten aber immer wieder lohn­steu­er­liche Dif­fe­renzen und Schwie­rig­keiten auf. Mit etwas Ver­spä­tung hat die Finanz­ver­wal­tung nun dazu aus­führ­lich St...

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen sind steu­er­frei (§ 3 Nr. 25 EStG). Das gilt sowohl beim Lohn­steu­er­abzug als auch bei der anschlie­ßenden Steu­er­erklä­rung. Die Zah­lungen unter­liegen aber dem steu­er­erhö­henden Pro­gres­si­ons­vor­be­halt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. Buchst. e EStG). Die Betrof­fenen müssen deshalb eine Ein­kom­me...

    Vom Arbeit­geber sind die steu­er­frei gezahlten Ent­schä­di­gungen im Lohn­konto auf­zu­zeichnen und unter Nummer 15 der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung zu beschei­nigen. Ob und in welcher Höhe eine steu­er­freie Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung vor­liegt, wird aber letzt­lich erst durch die zustän­dige Ent­schä­di­gungs­be­hörde bestimmt. Abwei...

    Hat der Arbeit­geber zu viel Lohn­steuer ein­be­halten und ist der Lohn­steu­er­abzug nicht mehr änderbar (im Ver­wal­tungs­er­lass wird dieser Fall als unzu­tref­fende Lohn­ver­steue­rung bezeichnet), ergibt sich kein Hand­lungs­be­darf für den Arbeit­geber. Die Betrof­fenen müssen aber ihren Anspruch auf Erstat­tung der Lohn­steuer im Rahmen ihre...

    Geht der Arbeit­geber zunächst davon aus, dass eine Zahlung nach dem IfSG steu­er­frei ist (§ 3 Nr. 25 EStG) und wird der Erstat­tungs­an­trag später von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde abge­lehnt oder ein nied­ri­gerer Betrag als bean­tragt erstattet (unzu­tref­fende Steu­er­frei­stel­lung), beschränkt sich der Umfang der Steu­er­frei­heit auf den ...

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  4. 24. Apr. 2020 · Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab Montag, 27. April 2020 online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos.

  5. Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz. Wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Stade eine Quarantäne ausgesprochen, so erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler eine Entschädigung für Verdienstausfälle.

  6. 28. Sept. 2021 · Das Infektionsschutzgesetz sieht Entschädigungen für Personen vor, die infolge von Schutzmaßnahmen Verdienstausfälle erleiden. Die Entschädigung zahlt das jeweilige Bundesland, in dem das...