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  1. 1. Okt. 2023 · Merkblatt: Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen des Landes NRW (PDF, 430 KB)

  2. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;* dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –. Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen.

  3. Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

  4. Für die kostenfreie Jugendschutzuntersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungsschein der Stadt beziehungsweise Gemeindeverwaltung vor Ort erforderlich. In der Regel benötigt der Auszubildende dazu seinen Personalausweis sowie die Eintragungsbestätigung der IHK (ist im Online-Portal hinterlegt).

  5. Ab dem 1. Oktober 2023 übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 32 ff JArbSchG) und haben hierfür eine vertragliche Regelung getroffen.

  6. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Die Formulare werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt und können seit April 2022 nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden, da keine Druckversionen mehr erstellt werden.

  7. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben; * dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –. Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen.