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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder...

  3. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, der unter staatlicher Aufsicht steht und öffentliche Gelder verwendet. Die Lektion erklärt die Bedeutung, die Arten und die Satzungsautonomie von Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleicht sie mit den privaten Rechtsorganisationen.

  4. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR oder KöR) ist laut Definition ein Zusammenschluss rein juristischer Personen. Als selbstständige Einrichtung übernimmt sie Aufgaben für den Staat. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt, wie ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, gegründet.

  5. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen, z. B. Ortskrankenkassen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.