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Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen und besteht aus vier kreisfreien Städten und acht Landkreisen mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden. Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union , ausgedrückt in Kaufkraftstandards, erreichte der Regierungsbezirk Köln im Jahr ...
Die Liste der Bürgermeistereien im Regierungsbezirk Köln enthält, nach Kreisen geordnet, alle Bürgermeistereien, die zwischen 1815 und 1927 im preußischen Regierungsbezirk Köln bestanden. Inhaltsverzeichnis. 1 Geschichte. 2 Liste der Bürgermeistereien. 2.1 Bergheim. 2.2 Bonn. 2.3 Euskirchen. 2.4 Gummersbach. 2.5 Köln. 2.6 Mülheim am Rhein.
Der Regierungsbezirk Köln bildet zusammen mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf den rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens und zugleich dessen süd-westlichen Grenzbereich. Er grenzt an die Niederlande und Belgien sowie an Rheinland-Pfalz und die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf.
Regierungsbezirk. Vertikale Staatsstruktur Deutschlands. In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung ...
Regierungsbezirk Köln. Der im südwestlichen Nordrhein-Westfalen gelegene Regierungsbezirk Köln wird umgrenzt vom Regierungsbezirk Düsseldorf im Norden, dem Regierungsbezirk Arnsberg im Osten sowie dem Bundesland Rheinland-Pfalz im Süden. Die westliche Bezirksgrenze ist… Weiterlesen
A Regierungsbezirk (German pronunciation: [ʁeˈɡiːʁʊŋsbəˌtsɪʁk] ⓘ) means "governmental district" and is a type of administrative division in Germany. Currently, four of sixteen Bundesländer (states of Germany) are split into Regierungsbezirke. Beneath these are rural and urban districts.
Regierungsbezirk. R. bezeichnet den Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen Verwaltung unterhalb der Landesebene und oberhalb der Stadtkreise (kreisfreien Städten) bzw. der Landkreise. In DEU ist R. in einigen Bundesländern ( Bundesland) (BW, BY, HE, NI, NRW, RP) die Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung.