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  1. Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts .

  2. 1 Allgemeines. 2 Statistik. 3 Organisation und Finanzen. 3.1 Entstehung. 3.1.1 Stiftungsgeschäft. 3.1.2 Der Staat als privatrechtlicher Stifter. 3.2 Steuerbegünstigung. 3.3 Die wirtschaftlichen Verhältnisse. 4 Arten von Stiftungen. 4.1 Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. 4.1.1 Errichtung einer Stiftung. 4.1.2 Ende einer Stiftung.

  3. Stiftung des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliche Stiftung steht für: Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland) Stiftung des öffentlichen Rechts (Österreich) Öffentlich-rechtliche Stiftung (Schweiz)

  4. 13. März 2024 · Die Stiftung des öffentlichen Rechts ist eine von drei möglichen Organisationsformen von juristischen Personen im öffentlichen Recht: Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  5. 9. Juni 2021 · Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ ( 19/28648, 19/29634) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung ( 19/30342) angenommen.

  6. Stiftung des öffentlichen Rechts. In diese Kategorie sollen rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts einsortiert werden. Kirchenrechtliche Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören in die Kategorie:Stiftung des öffentlichen Rechts (Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft) .

  7. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.