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  1. Der Bundespräsident der Republik Österreich ist gemäß Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein.

  2. Liste der Bundespräsidenten und deren Amtsperiode seit 1918. Name des Bundespräsidenten. Amtsperiode. Karl Seitz. (Staatsoberhaupt als Präsident des Staatsratsdirektoriums) 30.10.1918 bis 09.12.1920. Dr. Dr. h.c. Michael Hainisch. 09.12.1920 bis 10.12.1928. Wilhelm Miklas.

  3. Hier erhalten Sie einen Überblick über bedeutendsten Aufgaben und Befugnisse der/die österreichischen Bundespräsident:in. Fachdossier.

  4. Auf dieser Webseite informiere ich Sie fortlaufend und transparent über meine Arbeit als Bundespräsident. Über meine politischen Anliegen, meine Termine, meine Begegnungen mit Ihnen. Mein Herzensanliegen ist ein wertschätzendes Miteinander. Unsere gemeinsame Zukunft und jene unserer Kinder und Enkelkinder. Unser aller Wohlergehen. Egal, ob ...

  5. The president of Austria, officially titled federal president of the Republic of Austria (German: Bundespräsident der Republik Österreich) is the head of state of the Republic of Austria. Though theoretically entrusted with great power by the Constitution, in practice the president is largely a ceremonial and symbolic figurehead.

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