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  1. Organisatorisch untersteht ein Gymnasium dem Bundesministerium für Bildung. Ist der Schulerhalter ebenfalls der Bund, so wird die Bundesschule, je nach Schulform, als Bundesgymnasium (BG), Bundesrealgymnasium (BRG), Bundesoberstufengymnasium (BORG), oder Wirtschaftskundliches Bundesrealgymnasium (WBRG) bezeichnet.

  2. Das Oberstufenrealgymnasium ( ORG) ist eine spezielle Schulform österreichischer Gymnasien. Es wird nur in der Oberstufe angeboten; der Übertritt ist entweder von der Unterstufe eines Gymnasiums oder von der 4. Klasse Hauptschule möglich (8. Schulstufe). Das Bundesoberstufenrealgymnasium als Bundesschule wird mit BORG bezeichnet. Inhaltsverzeichnis