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Exemtion (lateinisch eximere „herausnehmen“) bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband (Gerichtsfreiheit) und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit ...
Exemtion (v. lat. eximere = herausnehmen). Mit päpstlicher Genehmigung konnten geistl. Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation, d.h. aus der Unterstellung unter den zuständigen Bischof herausgelöst und direkt der päpstlichen Jurisdiktion unterstellt werden.
1. Rechtssprache rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit. 2. Ausgliederung. z. B. eines Klosters aus dem kirchlichen Verband und Unterstellung unter einen höheren oder besonders eingesetzten Geistlichen.
Einleitung Exemtion; Gerichtsbarkeit; Kirchliches Organisationsrecht; Exemte Bistümer, Klöster und Orden; Siehe auch; Literatur; Weblinks; Einzelnachweise
Exempt steht für: militärischer Status, siehe Exempt (Militär) Begründung eines rechtlichen Sonderstatus, siehe Exemtion. Germigny-l’Exempt, französische Gemeinde, siehe Liste der Gemeinden im Département Cher.
Exemtion Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden. Exemtion, die. . Wortart: ⓘ. Substantiv, feminin. Häufigkeit: ⓘ. . Aussprache: ⓘ. Betonung. Exemti o n. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren. Rechtschreibung. ⓘ. Von Duden empfohlene Trennung. Exem|ti|on. Alle Trennmöglichkeiten. Ex|em|ti|on. Bedeutungen (2) ⓘ.
5. Apr. 2018 · Exemtion (exemtio) ist die Befreiung eines Untergebenen von der Jurisdiktions-Gewalt des (oder der) nächsten ordentlichen kirchlichen Vorgesetzten bei unmittelbarer Unterordnung unter die Gewalt eines höheren Vorgesetzten. So sind vielfach Bischöfe (…) nicht einem Metropoliten, sondern unmittelbar dem Hl. Stuhl unterstellt.