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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende...

  3. Das Wichtigste zur Körperschaft des öffentlichen Rechts in Kürze. Die KdöR dient dem öffentlichen Recht und verfügt häufig über hoheitliche Befugnisse. Dabei geht es entweder um den Staat selbst (Bund und Länder) oder Glieder der staatlichen Verwaltung, die je nach der Körperschaftsart voll rechtsfähig sind.

  4. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR oder KöR) ist laut Definition ein Zusammenschluss rein juristischer Personen. Als selbstständige Einrichtung übernimmt sie Aufgaben für den Staat. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt, wie ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, gegründet.

  5. Körperschaft des öffentlichen Rechts steht für: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Schweiz) Siehe auch: öffentliches Recht; öffentlich-rechtlich; Körperschaft#Körperschaften des öffentlichen Rechts

  6. Diese Kategorie sammelt alle Artikel über Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterkategorien sollen nach Möglichkeit bundes- oder landesrechtlich definierte Gruppen von Körperschaften umfassen.

  7. Körperschaften des öffentlichen Rechts, abgekürzt KdöR oder auch K.d.ö.R., unterscheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts wie dem Verein, der Aktiengesellschaft oder auch der GmbH dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert sind und als Teil der öffentlichen Gewalt, unbeschadet der Abweichungen, im Einzelfall auch öffentlich-rechtlich handeln können.