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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder...

  3. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, der unter staatlicher Aufsicht steht und öffentliche Gelder verwendet. Die Lektion erklärt die Bedeutung, die Arten und die Satzungsautonomie von Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleicht sie mit den privaten Rechtsorganisationen.

  4. Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen: Gebietskörperschaften, z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden. Verbandskörperschaften, z. B. Landwirtschaftsverbände, höhere Kommunalverbände. Personal- und Realkörperschaften, z. B. Ärzte- und Handelskammern, Sparkassen, Universitäten.

  5. Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen, z. B. Ortskrankenkassen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.