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  1. Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan [1] [2]) wird u. a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt. [3]

  2. Die Bundesregierung (BReg) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

    • Bund
  3. Verfassung. Versammlungsfreiheit. Verfassungsorgane sind die obersten Einrichtungen des Staates. Was die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland machen sollen und machen dürfen, beschreibt das Grundgesethttps://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/250.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. 37,17 Mio. Euro (2021) [2] Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. [3]

    • Bund
  5. Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane oder Bundesorgane. Dies sind unsere Verfassungsorgane. der Deutsche Bundestag. der Bundesrat. die Bundesversammlung. der Bundespräsident. die Bundesregierung. das Bundesverfassungsgericht.

  6. Das Politiklexikon. Verfassungsorgane. Das Politiklexikon. Verfassungsorgane. V. bezeichnet Staatsorgane, deren Aufgaben und Kompetenz en in der Verfassung (in DEU dem Grundgesetz (GG)) niedergelegt sind. Es wird zwischen ständigen und nicht ständigen V. (auch: Oberste Bundesorgane) unterschieden.

  7. Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das Bund...