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  1. Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist. [1] Der Verteidigungsfall ist im ...

  2. Der Bunker war insbesondere für die zivilen Behörden aus der damaligen Bundeshauptstadt Bonn bestimmt und sollte der deutschen Bundesregierung als Ausweichsitz und unterirdische Führungsanlage im Verteidigungsfall (V-Fall) dienen.

  3. Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundespräsidenten nach GG verlängern. Die Amtszeit des Bundespräsidenten oder die Wahrnehmung der Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates im Vertretungsfall enden in diesem Falle neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

  4. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage, zunehmender terroristischer Bedrohungen und neuer Technologien zur Destabilisierung eines Landes sei es nicht mehr zeitgemäß, den Verteidigungsfall auf das Szenario eines Angriffs ausländischer Streitkräfte auf das gesamte deutsche Territorium zu reduzieren.

  5. Verteidigungsfall. Unter der Voraussetzung, »dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht« kann nach Art. 115 a GG der Bundestag – auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrat es – den V. feststellen. Stehen dem Zusammentreffen des Bundestags »unüberwindliche ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Quelle: Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, juris GmbH, www.gesetze-im-internet.de, 2020. Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der ...

  7. PDF | 237 KB — Status: 25.10.2021. Der Bundestag hat am 26. Oktober nicht nur seine reguläre Geschäftsordnung beschlossen, sondern auch eine für dringliche Gesetzesvorlagen. Dahinter verbirgt sich ein Verfahren für den Verteidigungsfall.