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  1. Webpräsenz : Bezirk. Regierung. Lage in Bayern und Deutschland. Schwaben, inoffiziell auch verdeutlichend Bayerisch-Schwaben genannt, ist ein Gebiet im südwestlichen Teil des Freistaates Bayern, das – wie in Bayern üblich – sowohl als staatlicher Regierungsbezirk als auch als kommunaler Bezirk verwaltet wird.

  2. de.wikipedia.org › wiki › SchwabenSchwabenWikipedia

    Der Ausdruck Oberschwaben ist noch geläufig und beschreibt heute in etwa das Land zwischen Schwäbischer Alb, Bodensee und Allgäuer Alpen . Fälschlicherweise wird der Begriff oft auch mit Württemberg, Baden-Württemberg oder dem bayerischen Regierungsbezirk Schwaben gleichgesetzt.

  3. In jedem Regierungsbezirk gibt es eine Regierung, allgemein „Bezirksregierung“ genannt; im Konkreten dann beispielsweise Regierung von Schwaben, Regierung von Mittelfranken. „Geleitet wird die Regierung vom Regierungspräsidenten, der auch die Staatsregierung vor Ort repräsentiert“. [3] „

  4. Regierungsbezirk Schwaben. Der Regierungsbezirk Schwaben dehnt sich über mehrere, verschiedenartige Landschaftsräume etwa 200 km von Süden nach Norden und bis zu 100 km in West-Ost-Richtung aus. Im Süden hat er Anteil am Bodenseegebiet sowie den Allgäuer und Ammergauer Alpen. Über das voralpine Hügel- und Moorland mit zahlreichen Seen ...

  5. Der Regierungsbezirk Schwaben gliedert sich in zehn Landkreise sowie vier kreisfreie Städte. Landkreis Aichach-Friedberg. Landkreis Augsburg. Stadt Augsburg. Landkreis Dillingen a.d.Donau. Landkreis Donau-Ries. Landkreis Günzburg. Stadt Kaufbeuren. Stadt Kempten (Allgäu)

  6. Der Regierungsbezirk Schwaben besteht aus den vier kreisfreien Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Memmingen und den folgenden zehn Landkreisen: Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a. d. Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau (Bodensee), Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu und Unterallgäu.

  7. Die Regierung von Schwaben (RvS) ist eine staatliche Mittelbehörde in Augsburg mit etwa 600 Mitarbeitern. Ihr obliegt unter anderem die allgemeine Aufsicht über die staatlichen Behörden im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben sowie die Rechts- und Fachaufsicht derselben, beispielsweise über die schwäbischen Gebietskörperschaften.