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Unter dem Begriff Souveränität versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der ...
Das eng verwandte Wort Souveränität hat die gleiche mittellateinische Wurzel, leitet sich aber von frz. souveraineté ab. Adjektiv. Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.
Es ist der Gegenbegriff zum monarchischen Prinzip. Volkssouveränität leitet sich von dem Wort „Souveränität“ ab, das von französisch souveraineté „höchste Staatsgewalt“ kommt, welches seinerseits vom lateinischen superioritas „ Oberherrschaft “ stammt.
Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen.
die Souveränität eines Staates respektieren, beschränken, verletzen. das Völkerrecht beruht auf der Achtung der gegenseitigen Souveränität. dieses Territorium untersteht der Souveränität (= Hoheit) eines anderen Staates. b) Recht einer Nation im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung. Beispiel:
Souveränität. [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratie n, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.
Als Rechtsmacht, nämlich als Kompetenz des Staates zur Letztentscheidung, d. h. zur endgültigen Entscheidung in inneren oder äußeren Angelegenheiten, bedeutet S. eine vom Recht verliehene und daher notwendig begrenzte Macht, d. h. eine rechtlich geordnete Gewalt, nicht plein pouvoir . 2. Ideengeschichte.