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  1. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Kurztitel: Verfassung der DDR (nicht amtlich) DDR-Verfassung: Abkürzung: VerfDDR, Verf. DDR, DDRV, DDR-Verf. Art: Verfassung: Geltungsbereich: Deutsche Demokratische Republik: Erlassen aufgrund von: Dritter Deutscher Volkskongress: Rechtsmaterie: Verfassungsrecht: Ursprüngliche Fassung vom: 7 ...

  2. Kapitel 1. Politische Grundlagen. Artikel 1. Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.

  3. ARTIKEL 1. (1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. (2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.

  4. Der erste Entwurf einer "Verfassung der demokratischen deutschen Republik" wurde von Polak im August 1946 vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der sowjetischen Militäradministration und der SED war er in weiten Teilen angelehnt an die Weimarer Reichsverfassung.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Mai 1949 bestätigte und durch Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wird hiermit verkündet. Berlin, den 7. Oktober 1949 . Der Präsident der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dieckmann

  6. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. vom 9. April 1968. geändert durch Gesetz vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 425) neu bekannt gemacht am 7. Oktober 1974 (GBl. I. S. 432) Präambel. Getragen von der Verantwortung, der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zu weisen,