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  1. Unter Verwaltungssprache oder Behördensprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird.

  2. Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr ...

  3. Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbehörden in Deutschland kommunizieren in der Regel in der Amtssprache Deutsch. Gleiches wie für die Amtssprachen gilt auch für die Gesetzes- und Gerichtssprachen: Bundesgesetze und -erlasse sind in der Regel in deutscher Sprache verfasst.

  4. Grundbegriffe: Wesen und Funktionen der Verwaltungssprache. Bei der Verwaltungssprache handelt es sich um einen rechtlich-institutionellen Sprachgebrauch, der sich wesentlich vom alltäglichen Sprachgebrauch unterscheidet. Die Verwaltungssprache speist sich aus der Sprache des Rechts und den jeweiligen kommunikativen Anforderungen, die sich aus ...

    • Helmut Ebert
  5. Unter Verwaltungssprache oder Behördensprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird.

  6. Im Gegensatz zu anderen Fachsprachen weist die Verwaltungssprache jedoch zwei funktionelle Besonderheiten auf, die sich aus den Aufgaben der Verwaltung ergeben. Zum einen zählt es zu den primären Aufgaben der Verwaltung, geltendes Recht umzusetzen, etwa, indem sie bestimmte Handlungen erlaubt, verlangt oder verbietet.

  7. Das Arbeitshandbuch enthält Empfehlungen zur Verwaltungssprache. Es geht um Verständlichkeit, Bürgernähe und Förderung der Zusammenarbeit von Behörden und Privatpersonen. (Die Broschüre ist ausschließlich online verfügbar. Eine Neuauflage des Arbeitshandbuches wird nicht erfolgen.)