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Das Wappen der Niederlande gibt es in drei Varianten: als „königliches Wappen“, als „Reichswappen“ und als „kleines Wappen“. Das königliche Wappen (niederländisch koninklijk wapen ) ist das Wappen des Monarchen Willem-Alexander .
- Löwe
Folgende 13 Einträge sind in dieser Kategorie, von 13 insgesamt. Wappen der Niederlande. B. Wappen Bonaires. D. Liste der Wappen in der Provinz Drenthe. F. Liste der Wappen in der Provinz Flevoland. G. Liste der Wappen in der Provinz Groningen. Je maintiendrai. N. Wappen der Niederländischen Antillen. Niederländische Heraldik. O.
Im Deutschen hingegen heißt das Land Niederlande (Plural); in der deutschen Umgangssprache wird oft – fälschlicherweise – von „Holland“ gesprochen; die Einwohner werden üblicherweise als "Holländer" bezeichnet. Der Name Holland bezieht sich auf eine frühere Grafschaft im Westen der Niederlande. [8] 1815 wurde das Königreich der ...
Diese Liste zeigt und erläutert die Flaggen, Wimpel und Wappen der niederländischen Provinzen.
ProvinzAnmerkungenWeiß und Rot sind die Farben des früheren ...Blau steht für das IJsselmeer, dem Land ...Die Flagge basiert auf der der Könige von ...Die Farben leiten sich vom Provinzwappen ...Beschreibung. Im blauen Wappenschild ein goldgekrönter goldener rotbewehrter und rotgezungter Löwe, welcher in der Rechten ein Schwert und in der Linken ein Bündel von sieben Pfeilen hält. Diese sieben Pfeile stehen für die sieben Provinzen der Utrechter Union. Der Schild ist mit goldenen Schindeln besät.
- 24. August 1815
- Je Maintiendrai
- Königreich Holland, 1806-1810
- Löwe
Die Republik der Vereinigten Niederlande, auch Republik der Sieben Vereinigten Niederlande, auch Vereinigte Provinzen, häufig nur Vereinigte Niederlande, im Deutschen auch Generalstaaten genannt, war ein frühneuzeitliches Staatswesen auf dem Gebiet der heutigen Niederlande. Die Republik der Vereinigten Niederlande ging 1581 aus dem ...
Das Wappen der Niederlande (Grote Rijkswapen - Großes Reichswappen) ist das Wappen des Monarchen. Die Bestandteile des Wappens wurden von Königin Wilhelmina in einem Erlass vom 10. Juli 1907 festgeschrieben und durch Königin Juliana in einem Erlass vom 23. April 1980 bestätigt.