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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und ...
Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherung: Gesetzliche Rentenversicherung: Rechtsform: gemeinsame Marke von 16 Körperschaften des öffentlichen Rechts: Gründung: 1. Oktober 2005 Versicherte: 57,1 Mio. (31. Dezember 2021) Rentner: 21,26 Mio. (1. Juli 2022) Mitarbeiter: 61.500 (30. Juni 2023) Website: https://www.deutsche ...
- 1. Oktober 2005
- gemeinsame Marke von 16 Körperschaften des öffentlichen Rechts
- 56,7 Mio. (31. Dezember 2019)
- Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung ( GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Inhaltsverzeichnis. 1 Die Rentenversicherung als Sozialversicherung. 2 Länder mit gesetzlicher Rentenversicherung (Auswahl) 3 Weblinks.
Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Schon sechs Jahre vorher wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre vorher die Unfallversicherung.
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt. Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung
13. September 2021. Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Anfänge im 19. Jahrhundert. Erster und zweiter Weltkrieg. Die Nachkriegszeit. Die BRD. Nach der Wiedervereinigung.