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Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates. In der Politik- und Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene ...
Bundesebene. Als Bundesebene wird die gesamtstaatliche politische Ebene in einem föderativen Staat ( Bundesstaat) oder Staatenbund bezeichnet. Die Bundesebene hat regelmäßig eigene Organe, Instanzen und Behörden. So insbesondere das Staatsoberhaupt des Bundes, die Bundesregierung mit ihren Bundesministerien, ein Bundesparlament mit einer ...
Inhaltsverzeichnis. 1 Grundsätze. 1.1 Parlamentarische Demokratie. 1.2 Bundesstaat. 1.3 Wehrhafte Demokratie. 2 Überblick über die Organe. 3 Das Regierungssystem auf Bundesebene. 3.1 Grundgesetz als Bundesverfassung. 3.2 Bundespräsident. 3.3 Legislative auf Bundesebene: Bundestag und Bundesrat. 3.3.1 Bundestag. 3.3.2 Bundesrat.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und ihrer Vorgänger ( Römische Verträge 1957) sowie deren bevölkerungsreichstes Land. Mit 19 anderen EU-Mitgliedstaaten bildet sie eine Währungsunion, die Eurozone. Deutschland ist Mitglied der UN, der OECD, der OSZE, der NATO, der G7, der G20 und des Europarates.
Die Verwaltungsgliederung Deutschlands bezeichnet die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden vertikalen administrativen Strukturen. Inhaltsverzeichnis. 1Eigenstaatlichkeit von Bund und Ländern. 2Verwaltungsgliederung der einzelnen Länder. 3Übersicht über die Verwaltungsebenen. 4Siehe auch. 5Weblinks. 6Einzelnachweise.
28. Aug. 2023 · Bundesebene in Deutschland – Definition und Aufgaben. Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 28.08.2023 | Jetzt kommentieren | Jetzt bewerten. Inhaltsverzeichnis. Bundesebene vs. Landesebene in...
Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen die nicht rechtsfähigen Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten , Körperschaften und Stiftungen der mittelbaren ...