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  1. Das Bundespräsidialamt ist die Behörde des deutschen Bundespräsidenten und eine oberste Bundesbehörde. Sie ist für die Unterstützung des Bundespräsidenten, dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, zuständig. Sitz des Bundespräsidialamtes ist Berlin.

  2. Das Bundespräsidialamt ist eine oberste Bundesbehörde, die den Bundespräsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Staatsoberhaupt unterstützt. An der Spitze steht die Chefin des Bundespräsidialamtes als protokollarisch ranghöchste deutsche Staatssekretärin.

  3. An der Spitze des Bundespräsidialamtes steht – im Range einer Staatssekretärin – die Chefin des Amtes. Um dieser Aufgabe gerade auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit der Bundesregierung gerecht werden zu können, hat die Chefin des Bundespräsidialamtes das Recht, an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilzunehmen.

  4. Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium ist der Name einer Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“, womit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag ...

  5. 22. Juni 2010 · Das deutsche Staatsoberhaupt hat eine eigene Behörde: das Bundespräsidialamt. Zu den zentralen Aufgaben der Mitarbeiter gehört es, den Bundespräsidenten auf dem Laufenden zu halten, ihn zu...

  6. Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Neben vielfältigen Befugnisse und Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist, kommt ihm auch im Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle zu.