Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. de.wikipedia.org › wiki › StaatStaat – Wikipedia

    Inhaltsverzeichnis. 1 Mehrdeutigkeit des Staatsbegriffs. 2 Staat und Gesellschaft. 3 Begriffsgeschichte. 4 Entstehung. 5 Staatennamen. 6 Staatssymbole. 7 Staatsformen. 8 Soziologie. 9 Ökonomie. 10 Völkerrecht. 10.1 Merkmale von Staaten. 10.2 Anerkennung von Staaten. 10.3 Nachfolge in völkerrechtliche Verträge oder Identität eines Staates.

  2. Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird.

  3. Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung, Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.

  4. Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung ( Staatsorganisationsrecht ).

  5. Etymologie. Staat · staatlich · verstaatlichen · Staatsangehörigkeit · Staatsbürger · Staatsmann · Staatsstreich · Hofstaat. Staat m. ‘politische Herrschaftsform, die das Zusammenleben einer Gesellschaftsformation innerhalb festgelegter territorialer Grenzen regelt, Pracht, Aufwand’.

  6. Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren ( Unmittelbarer Zwang ). Das staatliche Gewaltmonopol gilt in Deutschland als „ Staatsgewalt “ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates .

  7. Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne. Es ist der territoriale Bereich, den der Staat dauerhaft und geordnet beherrscht und wo er über eine für dieses Gebiet geltende Verwaltungs- und Rechtsordnung verfügt, die unter anderem die ...